Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Das Bundesgesetz EAVG verpflichtet jeden Verkäufer, Vermieter bzw. Verpächter eines beheizten Gebäudes (bzw. Wohnung,...) bis spätestens zur Abgabe einer Vertragserklärung (bereits vor Anbotsabgabe) an den Vertragspartner (Käufer, Mieter oder Pächter) einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Es sind Strafsanktionen für eine unterlassene Vorlage vorgesehen.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Nach Ausstellung hat das Dokument eine Gültgkeit von 10 Jahren.

Kann der Energieausweis mit dem Vertragspartner ausgeschlossen werden?
Dies ist laut EAVG nicht möglich.

Welche Strafe erwartet mich wenn keine Energieausweis übergeben wird?
Es sind Verwaltungsstrafen in Höhe von € 1.450,- vorgesehen, weiters besteht Rechtsunsicherheit mit dem Vertragspartner. Sowie ist der Vertragspartner lt. Gesetz ermächtigt einen Energieausweis ausstellen zu lassen, und diese Kosten auf dem Zivilrechtsweg einzufordern, oder aber auch die Erstellung gerichtlich erzwingen.

Welche Nachteile habe ich bei nicht Vorhandensein eines Energieausweises?
Die Problematik der Gewährleistung ist allgegenwärtig. Sollte das Gebäude mehr Energie verbrauchen als dem Alter entsprechend anzunehmen ist, so hat der Käufer die Möglichkeit eine Verbesserung zu bewirken, bzw. weitere Möglichkeiten gehend bis zum Schadenersatz sowie Rückabwicklung des Geschäftes sind denkbar. Im Falles einer Vermietung oder Verpachtung sind natürlich analog Reduzierungen des laufenden Nutzungsentgelts möglich. Der Schaden kann z.B. bei einem unbefristeten Mietvertrag leicht ungeahnte Höhen erreichen.

Welche Nutzung ist vom Energieausweis betroffen?
Sowohl private wie auch gewerbliche Nutzung.